Mindestloh
Mindestlohn steigt im Jahr 2019 auf 9,19 Euro
02.11.2018
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| Der EuGH hat 2 praxisrelevante Fragen zum Urlaubsanspruch geklärt: Erstens: Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch, nur weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Zweitens: Ein Urlaubsanspruch kann vererbt werden. Arbeitgeber müssen umdenken und handeln. |
Ausgabe: 11/2018, S. 216 · ID: 45590087