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LGPLöhne und Gehälter professionell

AltersversorgungNeu seit 01.01.2019: Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Abo-Inhalt 01.01.2019 6 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching bei München

| Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die von ihnen bei der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Form eines Zuschusses an die jeweilige Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt das seit 01.01.2019, für ältere erst ab 01.01.2022. Für Arbeitgeber stellen sich bei der Umsetzung in der Praxis Fragen. LGP beantwortet sie. |

Ausgabe: 01/2019, S. 13 · ID: 45638252

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