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LGPLöhne und Gehälter professionell

ElektromobilitätNeue Regeln zur Nutzungsüberlassung von (Elektro-)Fahrrädern und Elektro-Dienstwagen

Abo-Inhalt 02.01.2019 6 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alter/Bonn

| Die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern und Elektro-Dienstwagen ist eine beliebte Arbeitgeberleistung. Mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Abruf-Nr. 205730) wurden die lohnsteuerlichen Vergünstigungen nochmals deutlich erweitert. |

Ausgabe: 01/2019, S. 6 · ID: 45645387

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