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WettbewerbsverbotVorsicht Falle – kurze Verjährung bei Verstößen gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot

Top-Beitrag Abo-Inhalt 31.01.2019 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Ulrike Thiel und Rechtsanwalt Dr. Markus Meißner, CMS Hasche Sigle

| Es gibt immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber einen Schadenersatzanspruch geltend machen will, weil ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsvertrag gegen ein (vertragliches) Wettbewerbsverbot verstoßen hat. Regelmäßig bereiten ihm schon der Nachweis eines Schadens und dessen Bezifferung Schwierigkeiten. Zudem muss sich der Arbeitgeber beeilen, weil die Verjährungsfalle sonst zuschnappt. |

Ausgabe: 07/2019, S. 123 · ID: 45670582

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