Krankenversicherung
Kapitalleistungen aus Direktversicherungen beitragspflichtig
10.04.2019
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| Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Arbeitgeber können ihn jedoch kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG). Das BAG hat jetzt grünes Licht gegeben. Eine Kürzung während der Elternzeit sei auch unionsrechtskonform. |
Ausgabe: 07/2019, S. 126 · ID: 45845459