Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

TeilzeitArbeit auf Abruf: Wie konkret ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag anzugeben?

Abo-Inhalt 24.04.2019 2 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

| In § 12 Abs. 1 S. 2 TzBfG ist geregelt, dass in der arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Arbeit auf Abruf die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festzulegen ist. Wie konkret ist die Arbeitszeit anzugeben? |

Flexible Arbeitszeit und die gesetzlichen Grenzen

Ausgabe: 07/2019, S. 125 · ID: 45868791

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte