Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

AltersversorgungArbeitgeberwechsel: Arbeitgeberzuschuss ja oder nein?

28.05.2019 1 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss: Ein Arbeitnehmer nimmt eine bAV mit Entgeltumwandlung zu einem neuen Arbeitgeber mit. Der Übergang fand zum 01.04.2019 statt. Ich habe diesen Vertrag ohne AG-Zuschuss abgerechnet, weil es aus meiner Sicht ein bestehender Vertrag mit Entgeltumwandlung ist. Der Versicherer meint, die Entgeltumwandlung mit dem neuen Arbeitgeber sei erst 2019 abgeschlossen worden. Dies sei wie ein Neuabschluss zu werten und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Die Frage beantwortet Dr. Claudia Veh. |

Antwort | Bei der Frage handelt es sich um eine Frage aus dem Arbeitsrecht der bAV – wir bewegen uns ja im BetrAVG. Daher sind für die Antwort unseres Erachtens arbeitsrechtliche Grundsätze zugrunde zu legen.

Ausgabe: 06/2019, S. 91 · ID: 45943706

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte