Altersversorgung/Pensionszusage
Neue „Heubeck-Richttafeln“ im Jahr der Erteilung einer Zusage
26.04.2019
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| Zum 01.07.2019 wird bei einem Midijob die monatliche Entgeltobergrenze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Erfahren Sie, wie die Entgelte im Übergangsbereich ab 01.07.2019 richtig zu melden sind. |
Ausgabe: 06/2019, S. 98 · ID: 45898985