Mindestens 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr
| Am 15.05.2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG, Abruf-Nr. 209213) beschlossen. Kernpunkt ist die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende ab 2020. |
- Alle Auszubildenden sollen für Ausbildungsverhältnisse, die ab 01.01.2020 abgeschlossen werden, eine Mindestvergütung erhalten. Das gilt nur dann nicht, wenn in Tarifverträgen geringere Vergütungen vereinbart sind.
- Die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr soll monatlich 515 Euro betragen. Sie steigt um 18 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
- Die Mindestausbildungsvergütung wird in den folgenden Jahren regelmäßig angehoben. Im Jahr 2021 erhöht sie sich im ersten Ausbildungsjahr auf 550 Euro, ab 01.01.2022 auf 585 Euro und ab 01.01.2023 auf 620 Euro.