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LGPLöhne und Gehälter professionell

Altersversorgung/MindestlohnMindestlohn bei bAV im Minijob zu beachten?

19.07.2019 1 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt, ob im Beitrag „Minijobs und bAV“ in LGP 7/2019 das Thema Mindestlohn hätte berücksichtigt werden müssen. Sprich: Ob die Entgeltumwandlung mindestlohnrelevant ist. Die Antwort gibt Dr. Claudia Veh, Autorin des Ursprungsbeitrags (LGP 7/2019, Seite 116). |

Antwort | Eine Entgeltumwandlung ist auch möglich, wenn das Entgelt, das nach der Umwandlung verbleibt, unter dem Mindestlohn liegt (tarifvertragliche Regelungen beachten). § 1a BetrAVG, der jedem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von vier Prozent der BBG einräumt, steht neben § 3 MiLoG, der den Mindestlohn als unabdingbar festlegt:

Ausgabe: 07/2019, S. 131 · ID: 46030846

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