Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtHausmeisterdienste trotz „Dienstvertrag“ nicht sv-pflichtig

09.08.2019 1 Min. Lesedauer

| Die Arbeit als Hausmeister für ein bestimmtes Wohnobjekt kann als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. Die dabei dem Auftragnehmer eingeräumte Vertretungsmacht des Eigentümers (Ausübung des Hausrechts) und konkrete Anweisungen für bestimmte Arbeiten im Dienstvertrag stehen dem nicht entgegen. So lautet der Tenor einer Entscheidung des SG Landshut. Das SG hob damit die Entscheidung der Rentenversicherung auf, wonach der Hausmeister eine abhängige Beschäftigung ausübe und daher sozialversicherungspflichtig sei. |

Im Urteilsfall war der Auftragnehmer von einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Passau (Anlage mit 114 Wohnungen) mit Hausmeisterdiensten betraut worden. Die zu verrichtenden Tätigkeiten und die Vergütung waren in einem „Dienstvertrag“ detailliert geregelt. Diesen Vertrag und das Gesamtbild der Tätigkeit hat das SG näher betrachtet. Es kam zum Schluss, dass trotz des vertraglich klar geregelten Aufgabenkatalogs nach dem Gesamtbild eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, u. a.

Ausgabe: 09/2019, S. 148 · ID: 46031599

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte