SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2020 liegen vor Das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2020“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020“ liegen jetzt vor. Vordruck „Lohnsteuer-Anmeldung 2020“ → Abruf-Nr. 210169; Vordruck „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020“ → Abruf-Nr. 210170 BFH muss über Theaterbetriebszulage als steuerfreien Arbeitslohn nach § 3b EStG entscheiden Der BFH muss die Frage klären, ob die sog. Theaterbetriebszulage (gleichbleibender Bruttolohn und schwankender Nettolohn nach Mantel- und Entgelttarifvertrag) „neben dem Grundlohn“ geschuldet wird und somit gemäß § 3b EStG steuerfrei ist (Az. beim BFH: VI R 16/19). Bejaht hatte dies das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.02.2019, Az. 5 K 864/17, Abruf-Nr. 209439; LGP 7/2019, Seite 121 auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 45951389). Rückstellungen für Wertguthaben bei Ehegatten sind steuerlich anzuerkennen In einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis sind Vereinbarungen zwischen den Eheleuten zur Einrichtung eines Zeitwertkontos steuerlich anzuerkennen. Rückstellungen für den in das Zeitwertguthaben eingezahlten Arbeitslohn sind zu berücksichtigen. So lautet zumindest der Tenor einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 23.10.2018, Az. 5 K 2061/16, Abruf-Nr. 208455). Letztlich entscheiden muss es der BFH (Az. beim BFH: X R 1/19). Zuordnung zu erster Tätigkeitsstätte – ja oder nein Arbeitgeber können ausdrücklich erklären, dass die Zuordnung keine steuerliche Wirkung hat, und dass die erste Tätigkeitsstätte nach den zeitlichen Kriterien bestimmt werden soll. Das bestätigt das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.04.2019, Az. 5 K 5269/17, Abruf-Nr. 210236, Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen). Tarifermäßigung für nachgezahlte Überstundenvergütungen mehrerer Jahre Das FG Münster hat die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG bei der Nachzahlung von Überstundenvergütungen für drei frühere Jahre für anwendbar erklärt (FG Münster, Urteil vom 23.05.2019, Az. 3 K 1007/18 E, Abruf-Nr. 209422). Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer und Lohnzufluss Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers. Das gilt unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen (FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2019, Az. 2 K 273/17, Abruf-Nr. 210334, rechtskräftig). |
Betriebsausgabenabzug bei Ausgabe eigener Anteile an Arbeitnehmer Die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass die Erfüllung einer Arbeitslohnverbindlichkeit durch die Gewährung von eigenen Anteilen die grundsätzlich betriebliche Veranlassung des Arbeitslohnaufwands nicht löst. Der entsprechende Betriebsausgabenabzug wird durch diesen Vorgang nicht beeinträchtigt (OFD Frankfurt a. M., Verfügung vom 22.05.2019, Az. S 2144 A – 129 – St 516). DBA-Schweiz: Status eines Grenzgängers vor dem BFH Der BFH muss folgende Frage klären (Az. beim BFH: Az. I R 32/19): Scheidet bei einer großen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort der Status eines Grenzgängers im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/2010 von vornherein aus (Vorinstanz: FG München, Urteil vom 12.09.2018, Az. 15 K 1010/18, Abruf-Nr. 210174)? |
Ausgabe: 09/2019, S. 157 · ID: 46051026
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