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LGPLöhne und Gehälter professionell

VergütungBAG: Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos im Vergleich muss klar erkennbar sein

Abo-Inhalt 29.11.2019 2 Min. Lesedauer

| Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Laut BAG genügt dem die Klausel nicht, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt. |

Freistellung in gerichtlichem Vergleich

Ausgabe: 02/2020, S. 36 · ID: 46252839

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