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LGPLöhne und Gehälter professionell

Geringfügige BeschäftigungBeiträge zur Rentenversicherung bei Beschäftigung eines Rentners

06.11.2019 1 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt: Ab 01.03.2020 ist geplant, für ca. zwölf Stunden/Monat eine Putzfrau zu beschäftigen. Pauschaler Monatslohn hierfür 120 Euro. Die Frau ist 73 Jahre alt und in Rente. Sollte sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichten? Oder erhält sie mehr Rente, wenn sie Rentenversicherungsbeiträge zahlt? |

Antwort | Die Rentnerin erhält geringfügig mehr Rente, wenn sie Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bezieher einer Rente können nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Erklärung gegenüber ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, während einer Beschäftigung Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich die Rente zum 01.07. des darauffolgenden Jahres.

Ausgabe: 02/2020, S. 20 · ID: 46216607

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