SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs: Neue Gesamtübersicht mit Stand 01.01.2020 Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten. Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde zum 01.01.2020 angepasst (BMF, Schreiben vom 13.01.2020, Az. IV C 5 –S 2341/19/10002 :003; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge [Stand 01.01.2020] → Abruf-Nr. 46314334). Doppelbesteuerungs- und andere Abkommen: BMF informiert über Stand der Dinge zum 01.01.2020 Das BMF hat – wie jedes Jahr – eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen zum 01.01.2020 veröffentlicht. Verschiedene Abkommen sind rückwirkend anzuwenden (BMF, Schreiben vom 15.01.2020, Az. IV B 2 – S 1301/07/10017-11, Abruf-Nr. 213736). BFH: Rabattfreibetrag gilt für alle Fahrvergünstigungen der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr Der Rabattfreibetrag erstreckt sich auf alle Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden. Mit dem Bezug der Freifahrtscheine ist der darin verkörperte geldwerte Vorteil unabhängig vom konkreten Fahrtantritt zugeflossen (BFH, Urteile vom 26.09.2019, Az. VI R 23/17, VI R 4/17 und VI R 7/19, Abruf-Nrn. 213629, 213621 und 213619). Neue „Heubeck-Richttafeln“ im Jahr der Zusageerteilung: BMF wendet Regeln des BFH an Rückstellungen für Versorgungszusagen, die im Jahr der Veröffentlichung neuer Rechnungsgrundlagen („Heubeck-Richttafeln“) vereinbart werden, sind nach Auffassung des BFH nicht nach § 6a Abs. 4 S. 2 EStG zu verteilen (BFH, Beschluss vom 13.02.2019, Az. XI R 34/16, Abruf-Nr. 208239). Das BMF hat jetzt bekanntgegeben, dass diese BFH-Entscheidung allgemein anzuwenden ist (BMF, Schreiben vom 17.12.2019, Az. IV C 6 – S 2176/19/10001 :001, Abruf-Nr. 213579). Die vorherige Verwaltungsanweisung vom 19.10.2018 wird entsprechend angepasst. Gutschriften auf Wertguthabenkonto: BFH verneint bei Fremdgeschäftsführer Zufluss als Arbeitslohn Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn. Das hat der BFH entschieden (BFH, Urteil vom 04.09.2019, Az. VI R 39/17, Abruf-Nr. 212776) und damit seine Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 22.02.2018, Az. VI R 17/16, Abruf-Nr. 201527) bestätigt. Reisekosten: Feuerwehrmann hat keine erste Tätigkeitsstätte Ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, hat keine erste Tätigkeitsstätte (FG Reinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2019, Az. 6 K 1475/18, Abruf-Nr. 213402). Das Finanzamt gibt aber nicht klein bei. Es hat gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim BFH eingelegt (Az. beim BFH: VI B 112/19). |
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Ausgabe: 02/2020, S. 31 · ID: 46270087
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