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Kurzfristige BeschäftigungAusweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung bis zum 31.10.2020 und die Folgen

Abo-Inhalt 08.04.2020 3 Min. Lesedauer

| Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung wurden ausgeweitet. Erfahren Sie nachfolgend, wie die einzelnen Regelungen bis zum 31.10.2020 in der Praxis anzuwenden sind. |

Ausgabe: 04/2020, S. 81 · ID: 46494125

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