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KurzarbeitergeldKurzarbeitergeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer?
09.04.2020 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Wer in Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt Kurzarbeitergeld
| In der Praxis tritt aktuell die Frage auf, ob Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH einen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben. Lesen Sie, was im Einzelfall gilt. |
Es gilt der Grundsatz: Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt kein Kurzarbeitergeld. Maßgeblich für den Anspruch auf das Kurzarbeitergeld ist daher der sozialversicherungsrechtliche Status des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH.
Ausgabe: 5/2020, S. 74 · ID: 46498115
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