Arbeitgeberleistunge
Sonderausgabe „Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones“
03.07.2020
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| Mit dem 7. SGB IV-ÄndG (Abruf-Nr. 216834) traten auch zwei wesentliche gesetzliche Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung zum 24.06.2020 in Kraft. Eine Änderung betrifft die versicherungsvertragliche Lösung, die andere den Insolvenzschutz von Pensionskassen-Versorgungen. |
Ausgabe: 07/2020, S. 147 · ID: 46716808