Arbeitgeberleistunge
Sonderausgabe „Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones“
03.07.2020
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| Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit – wie etwa bei Programmierern – eine höhere Qualifikation erfordert. Das hat das LSG Hessen entschieden. |
Ausgabe: 07/2020, S. 143 · ID: 46678175