Arbeitgeberleistunge
Sonderausgabe „Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones“
03.07.2020
1 Min. Lesedauer
| Der „Corona-Bonus“ ist durch seine Befreiung von Steuern und Sozialabgaben äußerst attraktiv. Doch können auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH profitieren, wenn sich diese bereits im Ruhestand befinden und Versorgungsbezüge erhalten? |
Ausgabe: 07/2020, S. 141 · ID: 46742777