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LGPLöhne und Gehälter professionell

Geringfügige BeschäftigungHöhere Umlagesätze U1 und U2 für Minijobs zum 01.10.2020

Top-Beitrag 28.09.2020 1 Min. Lesedauer

| Für Minijob-Arbeitgeber stiegen zum 01.10.2020 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten. Auslöser für die Anhebung sind die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. |

Neu: seit 01.10.2020Alt: bis 30.09.2020
Umlage U1: Erstattung bei Krankheit
1,0 %0,9 %
Umlage U2: Erstattung bei Mutterschaft
0,39 %0,19 %

Wichtig | Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert. Diese liegt weiterhin im Krankheitsfall bei 80 Prozent und bei einer Mutterschaft sogar bei 100 Prozent.

Ausgabe: 10/2020, S. 171 · ID: 46892329

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