Altersversorgung
Volle Besteuerung der Einmalzahlung aus Direktversicherung
18.01.2021
1 Min. Lesedauer
| Pflegefachkräfte können je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen entweder selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sein. Das belegen zwei aktuelle Urteile. |
Ausgabe: 02/2021, S. 42 · ID: 46857045