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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtPflegefachkräfte im ambulanten Pflegedienst – selbstständig oder abhängig beschäftigt

Abo-Inhalt 13.10.2020 2 Min. Lesedauer

| Pflegefachkräfte können je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen entweder selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sein. Das belegen zwei aktuelle Urteile. |

Altenpflegerin in der ambulanten Intensivpflege

Ausgabe: 02/2021, S. 42 · ID: 46857045

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