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Home-Office-PauschaleIst eine Arbeitgeberbescheinigung für die Home-Office-Pauschale erforderlich?
Abo-Inhalt 15.01.2021 2 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de
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Hinweis an Redaktion
| Für die Arbeitnehmer, die im Home-Office tätig sind, aber nicht über ein steuerlich abzugsfähiges Arbeitszimmer verfügen, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 befristet für die Jahre 2020 und 2021 eine Home-Office-Pauschale eingeführt. Aktuell stellt sich die Frage, ob zum Nachweis der Home-Office-Tage eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich ist. LGP beantwortet die Frage. |
Grundlage und Gesetzesbegründung für Home-Office-Pauschale
Ausgabe: 2/2021, S. 35 · ID: 47068564
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