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AltersversorgungVolle Besteuerung der Einmalzahlung aus Direktversicherung

19.01.2021 1 Min. Lesedauer

| Die volle Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist verfassungsgemäß. Das hat das FG Münster im Fall einer Frau entschieden, die 2012 eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung in Höhe von ca. 23.000 Euro erhalten hatte. |

Das Finanzamt hatte diesen Betrag nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG besteuert. Das führte zu einer Steuerfestsetzung in Höhe von ca. 5.500 Euro. Die Frau meinte, dass die Besteuerung verfassungswidrig sei. Damit kam sie vor dem FG nicht durch. Das argumentierte wie folgt (FG Münster, Gerichtsbescheid vom 29.10.2020, Az. 15 K 1271/16 E, Abruf-Nr. 219551, rechtskräftig):

Ausgabe: 02/2021, S. 25 · ID: 47073337

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