KrankenversicherungEnde der Familienversicherung mit Leistung der Unfallversicherung
| Ehegatten und Kinder von Mitgliedern der GKV sind kostenlos familienversichert, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V). Beim Gesamteinkommen des Angehörigen sind auch Rentenleistungen aus einer privaten Unfallversicherung zu berücksichtigen. Das gilt nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg selbst dann, wenn vertraglich als Versicherungsfall der Invalidität die Zuerkennung eines Pflegegrads bestimmt ist. |
Eine solche Rentenleistung ist nach Ansicht des LSG in Höhe des Zahlbetrags zu berücksichtigen. Denn es handle sich um steuerpflichtige sonstige Einkünfte nach § 22 EStG (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020, Az. L 4 KR 3586/19, Abruf-Nr. 218996).
Ausgabe: 02/2021, S. 26 · ID: 47000342
Login
Mehr zu diesen Themen
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle