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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitslohnUnentgeltliche Mahlzeitengestellung an Flugpersonal auf Flügen

05.05.2021 2 Min. Lesedauer

| Die unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über sechs Stunden ist keine Ent- oder Belohnung der Fluggesellschaft für die Arbeitsleistung ihrer Crew-Mitglieder. Sie ist kein Arbeitslohn. Denn die Mahlzeitengestellung liegt im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Fluggesellschaft. Dies hat das FG Düsseldorf entschieden. |

Für das FG waren folgende drei Argumente ausschlaggebend, von einem überwiegenden Eigeninteresse der Fluggesellschaft auszugehen (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2020, Az. 14 K 2158/16 L, Abruf-Nr. 222085):

Ausgabe: 07/2021, S. 130 · ID: 47379439

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