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LGPLöhne und Gehälter professionell

SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 23.06.2021 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |

Überblick /  Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Arbeitgeberleistungen: Neue LGP-Sonderausgabe steht zum Download bereit

Ob Job- oder Dienstfahrräder, Gutscheine und Guthabenkarten oder die Erstattung von Kinderbetreuungs- und Umzugskosten: Steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen sind ein effektives und kostengünstiges Mittel, um Mitarbeiter zu binden. Doch die Spielregeln für die Gestaltung ändern sich ständig. LGP Löhne und Gehälter professionell hat in einer Sonderausgabe die beliebtesten Arbeitgeberleistungen zusammengestellt. Sie finden die Sonderausgabe auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 47477678.

Arbeitnehmer verkauft Managementbeteiligung: BFH plädiert auf Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbstständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. Die Veräußerungserlöse sind den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG und nicht den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG zuzuordnen (BFH, Urteil vom 01.12.2020, Az. VIII R 40/18, Abruf-Nr. 222608).

BFH: Zoll darf ausländische Transportunternehmen auf die Einhaltung des MiLoG prüfen

Der Bundesgesetzgeber durfte nach Ansicht des BFH der Zollverwaltung die Prüfung übertragen, ob Arbeitgeber die Pflichten nach § 20 MiLoG einhalten. Transportunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind somit verpflichtet, eine Überprüfung der Zollverwaltung auf die Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohn zu dulden (BFH, Urteile vom 18.08.2020, Az. VII R 34/18, Abruf-Nr. 222065; Az. VII R 35/18, Abruf-Nr. 222074; Az. VII R 12/19, Abruf-Nr. 222067).

FG Hessen: Bundeswehrstützpunkt ist erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

Im Falle eines Zeitsoldaten hat das FG Hessen dessen Bundeswehrstützpunkt als erste Tätigkeitsstätte eingestuft. Für die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte sei es entscheidend, dass bereits die Einplanungsentscheidung der Bundeswehr eine Bestimmung des Stützpunktes vornimmt, dem der Soldat während seiner Tätigkeit dauerhaft zugeordnet ist. Unerheblich sei hingegen, dass der Soldat zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eignungsübung an einem anderen Standort ableisten musste und die Versetzungsverfügung zum in Rede stehenden Stützpunkt der Anschlussverwendung eine „voraussichtliche Verwendungsdauer“ von 37 Monaten vorsah. Denn diese sei nicht als zeitliche Befristung, sondern lediglich als Verweis auf die Versetzungsbefugnis der Bundeswehr zu verstehen (FG Hessen, Urteil vom 25.03.2021, Az. 4 K 1788/19, Abruf-Nr. 223023). Der Soldat hat Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 6/21).

Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: BMF-Schreiben liegt im Entwurf vor

Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Schreiben (Abruf-Nr. 223065) soll die gesetzlichen Neuregelungen der letzten zwei Jahre nachvollziehen.

Pfändungsfreigrenzen: Seit 01.07.2021 gelten höhere Werte

Zum 01.07.2021 haben sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht. Die entsprechende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 222691.

Ausgabe: 07/2021, S. 143 · ID: 47398205

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