Unfallversicherung
Verbesserter Versicherungsschutz im Home-Office
01.06.2021
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| Zusätzlich zum Arbeitsvertrag wird oft eine Fort- und Weiterbildungsvereinbarung geschlossen. Sie verpflichtet den Arbeitnehmer, einen Teil der Kosten zurückzuzahlen, wenn er selbst kündigt. Differenziert die Rückzahlungsklausel hier nicht weiter, kann sie unwirksam sein. Das zeigt ein Urteil des LAG Hamm. |
Ausgabe: 07/2021, S. 148 · ID: 47382686