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LGPLöhne und Gehälter professionell

BetriebsveranstaltungBFH: Bei Betriebsveranstaltung ist auf die Anwesenden abzustellen

16.07.2021 1 Min. Lesedauer

| Absagen von Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich zulasten der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer. Dies hat der BFH entschieden und sich so der Ansicht des BMF angeschlossen. |

Eine GmbH plante Ende 2016, einen gemeinsamen Kochkurs als Weihnachtsfeier durchzuführen. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten zwei kurzfristig ab, ohne dass sich dadurch die vom Veranstalter veranschlagten Kosten reduzierten.

Ausgabe: 07/2021, S. 151 · ID: 47515423

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