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Überstunden/AufzeichnungspflichtenLAG Niedersachsen: Keine Konsequenzen fehlender Zeiterfassung im Überstundenprozess

Top-Beitrag Abo-Inhalt 02.08.2021 3 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt Dr. Christian Schlottfeldt, www.arbeitszeitkanzlei.de, Berlin

| Das LAG Niedersachsen hat eine vielbeachtete Entscheidung des ArbG Emden zur Umsetzung des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH aufgehoben. Nach Ansicht des LAG hat das Urteil des EuGH keine unmittelbaren Konsequenzen für die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess. |

Ausgabe: 07/2021, S. 167 · ID: 47459740

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