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LGPLöhne und Gehälter professionell

BelegschaftsrabatteDas sind die lohn- und umsatzsteuerlichen Regeln für die Abwicklung von Mitarbeiterrabatten

Top-Beitrag Abo-Inhalt 02.08.2021 10 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Arbeitgeber können Arbeitnehmern im Rahmen von Belegschafts-, Mitarbeiter- oder Personalrabatten kostenlos oder verbilligt Waren (bzw. Dienstleistungen) überlassen. Dafür winken steuerliche Vergünstigungen. LGP gibt Ihnen einen Überblick, wie Rabatte des eigenen Arbeitgebers, Konzernrabatte sowie Rabatte von Fremdfirmen bei der Lohnsteuer behandelt und in der Umsatzsteuer abgewickelt werden. |

Ausgabe: 07/2021, S. 153 · ID: 47446982

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