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LGPLöhne und Gehälter professionell

UmzugskostenNeue Umzugskostenpauschalen ab 01.04.2021 bzw. 01.04.2022

02.08.2021 1 Min. Lesedauer

| Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.04.2021 bzw. 01.04.2022 (BMF, Schreiben vom 21.07.2021, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004 :002, Abruf-Nr. 223718). |

Bisher 01.06.2020Neu01.04.2021Neu01.04.2022
Höchstbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder
1.146 Euro1.160 Euro1.181 Euro
Pauschale für sonstige Umzugsauslagen
  • verheiratet
1.433 3) Euro1.450 3) Euro1.476 3) Euro
  • dem verheirateten gleichgestellt 1)
860 Euro870 Euro886 Euro
  • ledig
860 Euro870 Euro886 Euro
  • sonstige mitumziehende Person 3)
573 Euro580 Euro590 Euro
Mitarbeiter, der keine eigene Wohnung hatte bzw. nicht wieder eine eigene Wohnung einrichtet
  • verheiratet
172 Euro174 Euro177 Euro
  • ledig
172 Euro174 Euro177 Euro
1) z. B. verwitwet, geschieden;
2) z. B. Kinder;
3) Für den Arbeitnehmer (= Berechtigter) gilt nun die gleiche Pauschale wie für Ledige; der Ehegatte erhält die Pauschale für sonstige mitumziehende Personen. In der Übersicht wurden die Beträge addiert.

Ausgabe: 07/2021, S. 151 · ID: 47540152

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