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StatusfeststellungsverfahrenDie Eckpunkte zum neuen Statusfeststellungsverfahren ab 01.04.2022
Abo-Inhalt 03.12.2021 5 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Versteckt im unverdächtigen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist das sozialversicherungsrechtliche optionale Statusfeststellungsverfahren weitreichend reformiert worden. Mit dem neuen Verfahren will der Gesetzgeber Bürokratie abbauen. Zum 01.04.2022 treten wesentliche Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens in Kraft. LGP fasst die Eckpunkte für Sie zusammen. |
Inhaltsverzeichnis
- Künftig nur noch Entscheidung über den Erwerbsstatus
- Keine Feststellung der Versicherungspflicht mehr
- Fremdpersonal – Statusfeststellung im Dreiecksverhältnis
- Prognoseentscheidungen künftig bereits im Vorfeld möglich
- Wirkung der Entscheidung der DRV Bund
- Auch Gruppenfeststellungen künftig möglich
- Inkrafttreten der Neuerungen
Ausgabe: 01/2022, S. 20 · ID: 47493810
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