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LGPLöhne und Gehälter professionell

UnfallversicherungTreppensturz auf dem Weg ins Home-Office ist Arbeitsunfall

09.12.2021 1 Min. Lesedauer

| Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Home-Office stürzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das BSG im Fall eines Gebietsverkaufsleiters entschieden, der auf der Wendeltreppe gestürzt war, die von den Wohn- in die Büroräume führte. Das Beschreiten der Treppe ins Home-Office diente allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und sei deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert (BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R, Abruf-Nr. 226274). |

Wichtig | Das BSG setzt mit dem aktuellen Urteil seine Rechtsprechung zum Arbeitsunfall im Home-Office aus 2018 fort (BSG, Urteile vom 27.11.2018, Az. B 2 U 28/17 R, Abruf-Nr. 206492; Az. B 2 U 8/17 R, Abruf-Nr. 206491).

Ausgabe: 01/2022, S. 2 · ID: 47884332

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