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AltersversorgungDer Arbeitgeberzuschuss ist seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen verpflichtend
Top-Beitrag Abo-Inhalt 01.01.2022 10 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
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Hinweis an Redaktion
| Seit 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. Bisher war die Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem Jahr 2019 beschränkt. LGP liefert nachfolgend die Details zum Arbeitgeberzuschuss und gibt Arbeitgebern eine Entscheidungshilfe an die Hand. |
Ausgabe: 01/2022, S. 27 · ID: 47771783
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