Stets Stundenzahl im Blick halten!
| Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01.01.2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat unterfallen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). „Minijobber“ haben also Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. |
Praxistipps |
- „Minijobber“ dürfen bei einem Mindestlohn von 9,82 Euro maximal 45 Stunden pro Monat arbeiten (450 Euro : 9,82 Euro/Stunde). Halten sich Arbeitgeber nicht an diese Grenze, entfällt das Privileg der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Entrichten sie in einem solchen Fall keine Sozialversicherungsbeiträge, drohen ihnen hohe Nachforderungen und Bußgelder.
- Am 01.07.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro. Arbeitgeber von „Minijobbern“, die die höchstmögliche Stundenzahl im Minijob ausreizen, müssen die Stunden also gegebenenfalls ab dem Juli erneut anpassen.
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