Elektromobilitä
Sonderausgabe: Lohnsteuerliche Vergünstigungen bei E-Mobilität
08.12.2021
1 Min. Lesedauer
| Die Corona-Pandemie dauert an. Daher wurden die bisherigen Erleichterungen und Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate bis zum 31.03.2022 verlängert. |
Im Einzelnen gilt für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 Folgendes:
Ausgabe: 01/2022, S. 1 · ID: 47895272