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LGPLöhne und Gehälter professionell

AbfindungBFH: Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen

20.05.2022 2 Min. Lesedauer

| Eine einheitliche, in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlte Entschädigung kann vorliegen, wenn alle Teilleistungen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen sind. Dies gilt nach Ansicht des BFH auch, soweit eine Teilentschädigung (sog. Startprämie) dafür geleistet wird, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungs- und Qualifizierungsverhältnis bei der Transfergesellschaft vorzeitig kündigt, weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. |

Im Urteilsfall hatte ein Arbeitnehmer eine Sozialplanabfindung von 115.700 Euro in einem Jahr und eine Zusatzabfindung sowie Startprämie von zusammen 59.250 Euro im Folgejahr erhalten. Wie das Finanzamt war auch das FG Baden-Württemberg der Auffassung, dass eine einheitliche, nicht nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG ermäßigt zu besteuernde Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes vorliegt. Die drei Entschädigungsleistungen seien als Ersatz für dasselbe Schadensereignis, den Verlust des Arbeitsplatzes des Klägers, gezahlt worden. Da diese in zwei Veranlagungszeiträumen ausbezahlt wurden, liege keine Zusammenballung von Einkünften vor (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2021, Az. 8 K 3125/18, Abruf-Nr. 225795).

Ausgabe: 07/2022, S. 144 · ID: 48350862

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