Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

KrankenversicherungBeitragszuschuss des Arbeitgebers: Rechtsweg zu Sozialgerichten

18.10.2022 1 Min. Lesedauer

| Für den Anspruch auf den Beitragszuschuss nach § 172a SGB VI für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. Dies hat das LSG Bayern im Fall einer aufgrund eines sog. Honorararztvertrags tätigen Ärztin entschieden und sich dabei auf die Regelungssystematik in § 257 Abs. 2 SGB V bezogen. |

Um einen gegen einen privaten Arbeitgeber gerichteten, gleichwohl aber als sozialversicherungsrechtlich zu qualifizierenden Anspruch auf Beitragszuschuss zur PKV nach § 257 Abs. 2 SGB V zu prüfen, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. Nichts anderes kann nach dem LSG Bayern daher für den Beitragszuschuss des Arbeitsgebers nach § 172a SGB VI gelten. Denn auch dieser wird nach Voraussetzung und Rechtsfolge aus dem Recht der Sozialversicherung abgeleitet. Der Gesetzgeber bedient sich in § 172a SGB VI der gleichen Regelungssystematik wie in § 257 Abs. 2 SGB V. § 172a SGB VI ist auch im Wesentlichen vom gleichen Schutzzweck geprägt wie § 257 SGB V (LSG Bayern, Beschluss vom 28.04.2022, Az. L 1 SV 6/22 B, Abruf-Nr. 231688).

Ausgabe: 1/2023, S. 2 · ID: 48648927

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte