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LGPLöhne und Gehälter professionell

Verdienstausfallentschädigung Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG

Abo-Inhalt 16.02.2023 4 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Bei Entschädigungen nach § 56 IfSG kommt es in der Praxis häufig zu Abweichungen zwischen Antrags- und Erstattungsvolumen. Nun hat das BMF die Grundsätze für die lohnsteuerliche Behandlung der Fälle bekannt gemacht, in denen der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden darf. LGP stellt Ihnen die Grundsätze im folgenden Beitrag vor. |

Ausgabe: 03/2023, S. 64 · ID: 49083044

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