SozialversicherungspflichtVergütung einer Anwältin ausschließlich über Umsatzbeteiligung
| Eine Rechtsanwältin ist nicht versicherungspflichtig beschäftigt, wenn ihre Vergütung ausschließlich über eine Beteiligung am monatlichen Nettoumsatz der von ihr bearbeiteten Mandate erfolgt und sie vom Kanzlei-Inhaber nicht mit der Erstellung von Entwürfen oder gutachtlichen Stellungnahmen beauftragt wird. So lautet der Tenor einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg. |
Bei der Prüfung, ob die Rechtsanwältin abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, ist nach Ansicht des LSG angesichts der berufsrechtlichen Vorgaben für die Tätigkeit einer Rechtsanwältin bei der Gesamtabwägung die Art der Vergütung ausschlaggebend. Dabei widerspricht das LSG der Deutschen Rentenversicherung, die davon ausging, dass die Rechtsanwältin kein unternehmerisches Risiko zu tragen hatte. Das LSG betont vielmehr, dass die Rechtsanwältin nicht schon für die bloße Arbeitsbereitschaft, sondern nur dann einen Anspruch auf eine Vergütung hatte, wenn sie durch die Bearbeitung von Mandaten einen Honorarumsatz erzielte. Das sei nicht nur für eine abhängige Beschäftigung untypisch, sondern begründe auch ein gewisses unternehmerisches Risiko (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2022, Az. L 11 BA 2492/20, Abruf-Nr. 233798, rechtskräftig).
Ausgabe: 03/2023, S. 59 · ID: 49199302
Login
Mehr zu diesen Themen
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle