SonderzahlungJubiläumszuwendung bei 35-jährigem Dienstjubiläum
| Das LAG Hamm hat wichtige Aussagen zur Zahlung einer Jubiläumszuwendung innerhalb einer Gesamtbetriebsvereinbarung getroffen. |
Eine Arbeitnehmerin stand zu einem Unternehmen in der Zeit vom 01.09.1986 bis 31.08.2021 in einem Arbeitsverhältnis. In dem Unternehmen gab es eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die auch Jubiläumsgeld bei einem 10-, 25- und 35-jährigen Dienstjubiläum regelt. Die Arbeitnehmerin hat die Zahlung eines Jubiläumsgelds für ihr 35-jähriges Dienstjubiläum nach der Gesamtbetriebsvereinbarung geltend gemacht. Sie ist der Ansicht, dass sie die Anspruchsvoraussetzungen der Gesamtbetriebsvereinbarung erfülle. Das Unternehmen argumentierte dagegen, dass das Dienstjubiläum erst am 01.09.2021 gewesen sei; zu diesem Zeitpunkt habe die Arbeitnehmerin nicht mehr im Arbeitsverhältnis gestanden.
Ausgabe: 03/2023, S. 60 · ID: 49198080
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