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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtWeiterarbeit eines Steuerberaters nach Verkauf seiner Kanzlei

24.07.2023 1 Min. Lesedauer

| Arbeitet ein Steuerberater nach Veräußerung seiner sämtlichen Anteile an der Kanzlei weiter für diese, ist sein sozialversicherungsrechtlicher Status in dieser „Nachverkaufszeit“ so zu beurteilen, als würde er in einem fremden Unternehmen mitarbeiten, so das LSG Niedersachsen-Bremen. |

Im konkreten Fall ist das LSG vor allem aus drei Gründen zum Ergebnis gelangt, dass der Steuerberater trotz Bezeichnung als „freier Mitarbeiter“ im Rahmen einer mündlich vereinbarten abhängigen Beschäftigung tätig wurde:

Ausgabe: 08/2023, S. 159 · ID: 49593524

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