13.02.2025
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SteuertickerWichtiges zu unentgeltlichen und verbilligten Flügen und vieles mehr auf den Punkt gebracht
Abo-Inhalt 24.01.2025 3 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Der „Steuerticker“ bietet einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben und vieles mehr. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für 2025 (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2024, Abruf-Nr. 245713). Beiträge in ausländische Sozialversicherung: BMF passt Aufteilungsmaßstäbe für 2025 an Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer in eine ausländische Sozialversicherung leisten, für 2025 angepasst (BMF, Schreiben vom 28.11.2024, Az. IV C 4 – S 2221/20/10002 :006, Abruf-Nr. 245270). OFD Frankfurt: Kostenpauschale für Mitglieder des Bundesrats ist steuerfrei Bundesratsmitglieder erhalten zur Abdeckung aller mit der Sitzungsteilnahme verbundenen Kosten eine Kostenpauschale in Höhe von 60 Euro pro Tag, die als Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Sie wird nur gewährt, soweit das Mitglied des Bundesrats für denselben Tag nicht eine entsprechende Entschädigung aus Mitteln einer europäischen Körperschaft bezieht. Die Kostenpauschale ist in Höhe von 60 Euro pro Tag nach § 3 Nr. 12 S. 1 EStG steuerfrei (OFD Frankfurt a. M., Verfügung vom 23.08.2024, Az. S 2337 A-00075-0357-St 29, Abruf-Nr. 246079). BFH: Besteuerungsrecht für in der Schweiz ansässigen Piloten von Flugzeugen deutscher Luftfahrtunternehmen Die inländischen Einkünfte eines in der Schweiz ansässigen Piloten aus nichtselbstständiger Arbeit, die an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr ausgeübt wird, das von einem Unternehmen mit Geschäftsleitung im Inland betrieben wird, können nach Art. 15 Abs. 3 S. 1 DBA-Schweiz 1971/2010 in Deutschland besteuert werden. Ein im internationalen Luftverkehr tätiger Pilot ist kein Grenzgänger i. S. v. Art. 15a Abs. 2 S. 1 DBA-Schweiz 1971/2010 (BFH, Urteil vom 01.08.2024, Az. VI R 32/21, Abruf-Nr. 244972). BFH: Nur punktuelle Änderungsmöglichkeit nach § 50d Abs. 8 S. 2 EStG Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 50d Abs. 8 S. 2 EStG setzt voraus, dass die Arbeitnehmereinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen wegen der Verletzung der in § 50d Abs. 8 S. 1 EStG normierten Nachweispflichten abkommenswidrig in die zu ändernde Einkommensteuerveranlagung einbezogen worden sind (BFH, Urteil vom 01.08.2024, Az. VI R 34/21, Abruf-Nr. 244971). |
BAG: Teilzeitbeschäftigte können bei Überstundenzuschlägen diskriminiert sein Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen solche sachlichen Gründe, liegt regelmäßig zugleich eine gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 7 Abs. 1 AGG) verstoßende mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind (BAG, Urteil vom 05.12.2024, Az. 8 AZR 370/20, Abruf-Nr. 245711). |
Bundesrat: Überprüfung von Führerscheinen durch Arbeitgeber und Begrenzung der Halterpflichten Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen“. Darauf zielt der Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen“ (Drucksache 20/14039, Abruf-Nr. 245352) ab. |
AUSGABE: LGP 2/2025, S. 56 · ID: 50238808
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