27.02.2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 27.02.2025 abgeschlossen.
SonderzahlungenEinseitige Zielvorgaben durch Arbeitgeber können unwirksam sein – Schadenersatzansprüche drohen
Abo-Inhalt 27.02.2025 1 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Verhandlungspflicht des Arbeitgebers bei Zielvereinbarung
| Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer über die Ziele verhandelt und es ihm ermöglicht, auf deren Festlegung Einfluss zu nehmen. Tut der Arbeitgeber das nicht und setzt er einseitig aufgrund einer Klausel Ziele fest, läuft er Gefahr, Schadenersatz zahlen zu müssen. Dies ist das Fazit des BAG-Urteils vom 03.07.2024 (Az. 10 AZR 171/23, Abruf-Nr. 243967). |
AUSGABE: LGP 4/2025, S. 79 · ID: 50328273
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion