LohnsteuerpauschalierungGehaltsextra Erholungsbeihilfe: So lässt sich die Lohnsteuer pauschalieren
| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. In vielen Varianten ist es aber auch möglich, die Steuer pauschal zu erheben. LGP nimmt die Lohnsteuerpauschalierung daher in einer Beitragsserie in den Fokus. Der vierte Teil beschäftigt sich mit der Möglichkeit, ein „pauschalversteuertes zusätzliches Urlaubsgeld“ zu zahlen – in Form der pauschal versteuerten Erholungsbeihilfe. Konkret geht es um die Voraussetzungen der Beihilfe, die Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke. |

AUSGABE: LGP 4/2025, S. 80 · ID: 50290353