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Aktienoptionen/MitarbeiterbeteiligungBAG kippt Verfallsklausel für Aktienoptionen nach Kündigung und ändert so Rechtsprechung

Abo-Inhalt08.04.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Marco Stahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

| „Gevestete“ Mitarbeiter-Aktienoptionen dürfen nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht sofort oder beschleunigt verfallen, urteilt das BAG. Die Entscheidung führt zu einer Änderung der bisherigen BAG-Rechtsprechung und hat weitreichende Konsequenzen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. |

ID: 50373212

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