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SozialversicherungsbeiträgeZu Unrecht gezahlte Beiträge: Wissenswertes zu Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung
Abo-Inhalt29.04.202566 Min. Lesedauer
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| Zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet. So steht es auch im Sozialgesetzbuch. LGP erläutert deshalb, wann es zu einer Erstattung bzw. Auf- oder Verrechnung kommt und wer für die Erstattung zuständig ist. |
AUSGABE: LGP 8/2025, S. 175 · ID: 50196627
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