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SozialversicherungsbeiträgeZu Unrecht gezahlte Beiträge: Wissenswertes zu Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung

Abo-Inhalt29.04.20257 Min. Lesedauer

| Zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet. So steht es auch im Sozialgesetzbuch. LGP erläutert deshalb, wann es zu einer Erstattung bzw. Auf- oder Verrechnung kommt und wer für die Erstattung zuständig ist. |

ID: 50196627

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