Mehrarbeit
LAG Köln: Freistellung wegen geleisteter Mehrarbeit ist nach dem Lohnausfallprinzip zu vergüten
30.04.2025
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| Zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet. So steht es auch im Sozialgesetzbuch. LGP erläutert deshalb, wann es zu einer Erstattung bzw. Auf- oder Verrechnung kommt und wer für die Erstattung zuständig ist. |
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