SozialversicherungsbeiträgeZu Unrecht gezahlte Beiträge: Wissenswertes zu Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung
| Zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet. So steht es auch im Sozialgesetzbuch. LGP erläutert deshalb, wann es zu einer Erstattung bzw. Auf- oder Verrechnung kommt und wer für die Erstattung zuständig ist. |
AUSGABE: LGP 8/2025, S. 175 · ID: 50196627