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DoppelbesteuerungsabkommenBei Anwendung der niederländischen 30-Prozent-Regelung Steuerfreistellung in Deutschland
Abo-Inhalt17.09.2025110 Min. Lesedauer
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| Profitieren in den Niederlanden tätige Expats von der sog. 30-Prozent-Regelung, greift dafür nicht die Rückfallklausel. Deutschland darf diesen Arbeitslohn nur dem Progressionsvorbehalt unterwerfen. Dies hat der BFH klargestellt. LGP macht Sie mit den Argumenten des BFH vertraut. |
Niederländischer Arbeitgeber nimmt 30-Prozent-Regelung in Anspruch
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AUSGABE: LGP 10/2025, S. 211 · ID: 50542492
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